Förderungsmöglichkeiten für unsere Lehrgänge
Für unsere Lehrgänge stehen Ihnen zum Teil unterschiedliche Förderungsmöglichkeiten zur Verfügung:
Förderung für Betriebe
Programm "IWiN - Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen"
Mit dem Programm "IWiN - Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen" fördert das Land Niedersachsen die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Hierzu werden Zuschüsse aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Niedersachsen gezahlt.Durch die Förderung sollen sich die niedersächsischen KMU und deren MitarbeiterInnen weiterentwickeln, um sich den neuen Herausforderungen der sich ständig ändernden Märkte stellen zu können.
Für die Beratung und Antragstellung der KMU wurden in ganz Niedersachsen Regionale Anlaufstellen eingerichtet, die den antragstellenden Unternehmen mit Rat und Tat zur Seite stehen sollen.
Das Programm IWiN fördert gezielt Qualifizierungsmaßnahmen, die auf die Anforderungen einzelner Beschäftigter passgenau ausgerichtet sind. Die Unternehmen können sich in Fragen der Weiterbildung bei einer der Regionalen Anlaufstellen in Niedersachsen beraten lassen und ihren Antrag auf Förderung der Qualifizierung einzelner Beschäftigter stellen, um einen Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Niedersachsen zu beantragen. Um Kleinstunternehmen zu unterstützen, können Betriebinhaberinnen und –inhaber von Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten ebenfalls einen Zuschuss für ihre Weiterbildung bekommen.
WICHTIGE NEUERUNG:
Das Antragsverfahren von IWiN hat sich geändert. Melden Sie sich erst bei uns zu Lehrgängen an, NACHDEM Sie das Förderangebot Ihrer Regionalen Anlaufstelle schriftlich angenommen haben.
» Webseite "IWiN - Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen"
» Beratungsstellen in Niedersachsen
» Download Programmflyer "Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen"
Förderung für Mitarbeiter
Bildungsprämie/Prämiengutschein
Die Bundesregierung will Weiterbildung fördern. Ziel ist es daher, "eine neue Kultur der Aus- und Weiterbildung zu etablieren. Mit der Bildungsprämie wollen wir hier einen Bewusstseinswandel für mehr Bildung erreichen und so in Deutschland die Zukunft der Beschäftigung sichern", sagt Bundesbildungs- und Forschungsministerin Annette Schavan.
Mit dem so genannten Prämiengutschein können Kosten für Lehrgänge, Kurse, Prüfungen oder Seminare um die Hälfte reduziert werden: Maximal ist der Gutschein 500 Euro wert; in den meisten Fällen reicht dieser Betrag für die Halbierung der Weiterbildungskosten aus. Voraussetzung für eine Förderung ist: Die oder der Berufstätige hat ein zu versteuerndes Einkommen von höchstens 25.600 Euro im Jahr (51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten). Die gewählte Weiterbildungsmaßnahme muss beschäftigungsrelevant sein und sollte die Beschäftigungsfähigkeit erhöhen.
Für die Vermittlung von geeigneten Weiterbildungsmaßnahmen und die Vergabe der Prämiengutscheine stehen deutschlandweit Beratungsstellen bereit. Die Weiterbildungsinteressierten gehen in ein Beratungsgespräch, um sich über individuelle Weiterbildungsmöglichkeiten und -ziele informieren zu lassen. Nur in entsprechend gekennzeichneten Beratungsstellen bekommen sie einen Prämiengutschein.
Formale Voraussetzungen:
Grundsätzlich gilt: Erst beraten lassen, dann anmelden!
» Webseite Bildungsprämie
» Beratungsstellen deutschlandweit



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